pusteblume
stadtgraben Ergotherapie Logopädie

Was umfasst eine logopädische Therapie?

Die logopädische Therapie orientiert sich am Entwicklungsstand, den Schwierigkeiten und Ressourcen und am Leidensdruck des Kindes und seiner Eltern. Sie hat zum Ziel, mit dem Kind Lernformen zu entwickeln, mit denen es selbständig fehlende Erfahrungen machen und neue Fähigkeiten aufbauen kann.

Bei Jugendlichen in der nachobligatorischen Schulzeit bedeutet Beratung/Therapie:

  • die Begleitung des Jugendlichen während der Berufsschule oder weiterführenden Schulen

  • die Weiterführung der logopädischen Therapie (Dyslexie/Legasthenie, Dyskalkulie)

  • das Erarbeiten von Vorschlägen für einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen, auf der Basis der Ergebnisse einer logopädischen Abklärung

  • die Information für Lehrpersonen bezüglich geeigneten Rahmenbedingungen für den Unterricht

Die Zusammenarbeit mit beteiligten Fachpersonen während der Therapie ist für uns sehr wichtig.

Wann ist eine logopädische Abklärung angezeigt?

Wenn Ihr Kind...

  • im Alter von zwei bis drei Jahren nur einzelne Wörter spricht, mit drei bis vier Jahren von Aussenstehenden kaum verstanden wird oder andere selber schlecht zu verstehen scheint

  • erhebliche Schwierigkeiten beim Lesen- und Schreiben lernen hat

  • gravierende Probleme in Mathematik hat

  • über längere Zeit heiser ist oder unflüssig spricht

  • anatomische Fehlbildungen vorweist, wie bspw. eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte

  • nach einer hirnorganischen Verletzung Sprachauffälligkeiten zeigt

Wie verläuft eine Abklärung?

Die Anmeldung für eine logopädische Abklärung erfolgt durch die Eltern oder in deren Einverständnis durch Kinderärzte/Kinderärztinnen, Frühberaterinnen, Ergotherapeutinnen oder durch andere Fachleute.

Bei kleinen Kindern findet die Abklärung im gemeinsamen Spiel statt. Dabei beurteilt die Logopädin die kommunikativen Möglichkeiten und die Spontansprache des Kindes bei alltäglichen Handlungen.

Insbesondere sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden:

  • Kann das Kind die Sprache zielgerichtet gebrauchen?

  • Kann es von nicht anwesenden Personen und von vergangenen Erlebnissen berichten?

  • Kann es Anweisungen befolgen?

  • Spricht es verständlich?

  • Bildet es altersentsprechende Sätze; verwendet es einen adäquaten Wortschatz; wie artikuliert es?

Nicht nur auf die Sprache lassen sich bei der Beobachtung des Kindes im Spiel Rückschlüsse ziehen, sondern auch auf die Motorik und die Wahrnehmung.

Je nach Auffälligkeiten und Alter des Kindes werden spezifische Tests hinzugezogen (bspw. Tests zum Sprachverstehen, zum Wortschatz, zur Artikulation, zur Motorik und zur Wahrnehmung).

Bei Kindern mit Lese-Rechtschreib-Problemen (Legasthenie/Dyslexie) oder mathematischen Schwierigkeiten (Dyskalkulie) werden standardisierte Verfahren verwendet. Auch im Schulalter stellen die Wahrnehmung und die Motorik einen wesentlichen Bestandteil einer logopädischen Untersuchung dar.

Zu einer logopädischen Abklärung des Kindes oder des Jugendlichen gehört immer auch ein Anamnesegespräch mit der Mutter und/oder dem Vater, bei welchem die Logopädin nach der bisherigen Entwicklung und dem Leidensdruck von Kind/Jugendlichem und Eltern fragt. Die Logopädin informiert die Eltern über ihre Beobachtungen und ihre Einschätzung des Problems. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen vereinbart.

Wer trägt die Kosten?

Wenn das Kind unter einer gravierenden Sprach- oder Sprechstörung, unter einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder unter einer Dyskalkulie leidet, erfolgt eine Anmeldung beim kantonalen Amt für Sonderpädagogik (SoA). Dieses übernimmt die Kosten für die Abklärung und die Therapie. Andernfalls werden die Kosten den Eltern in Rechnung gestellt.

Zurzeit ist ein neues Sonderschulkonzept in Erarbeitung, welches für freipraktizierende Logopädinnen Änderungen vorsieht. Sobald die neuen Weisungen herausgegeben wurden, können wir Ihnen weitere Informationen mitteilen.

Formulare Logopädie

Für im Kanton Freiburg wohnhafte Kinder

Download: Ärztlicher Bericht Sprachgebrechen Kostengutsprache (Word-Dokument)
Download: Beantragung verstärkter Massnahmen (Word-Dokument)

Für im Kanton Bern wohnhafte Kinder

Download: Gesuch Kostengutsprache (PDF)
Download: Merkblatt Transportkosten (PDF)
Download: Formular Transportkostenabrechnung (Excel-Dokument)

Das Team der Logopädinnen

Brigitta Bischoff

Brigitta Bischoff

Diplom 1990 an der Universität Freiburg

brigitta.bischoff@hin.ch

Spezialisierung:
  • Therapie im Frühbereich nach Dr. B. Zollinger

  • Bindung und Spracherwerb

  • Begleitung von Jugendlichen mit Dyslexie (16 – 20 Jahre)

  • Spracherwerbsstörungen und Dyslexie (Legasthenie) mit ADHS (Dr. med. L. Ruf)

Lehrbeauftragte an der PH Freiburg (seit 2010)

Logopädin am Amt für Sonderpädagogik (seit 2018)

Marlis Schneider Haymoz

Marlis Schneider Haymoz

Diplom 2004 an der Universität Freiburg

m.schneiderhaymoz@hin.ch

Spezialisierung:
  • Therapie im Frühbereich nach Dr. B. Zollinger

  • Spracherwerbsstörungen und Dyslexie (Legasthenie) mit ADHS (Dr. med. L. Ruf)

Stefanie Baumann

Stefanie Baumann

Diplom 2009 an der Universität Freiburg

stefanie.baumann@hin.ch

Spezialisierung:
  • Therapie im Frühbereich nach Dr. B. Zollinger

  • Myofunktionelle Therapie MFT